Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb
von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind
wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe
gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können
Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben,
unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den
Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der
durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll
gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie
enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Besonderheiten beim
Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von
Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG
verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich
Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen
Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im
Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9
BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und
den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3
BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der
Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung
der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und
Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den
öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet.
Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie
auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten
Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.